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Das bürgerliche Recht (das Zivilrecht) ist ein Teil des Privatrechts. Es wird ergänzt durch
die privatrechtlichen Sondergebiete. Als Beispiele dafür wären zu nennen: das Handelsrecht (Son-
derprivatrecht für Kaufleute), das Arbeitsrecht (Sonderprivatrecht für das Arbeitsverhältnis) sowie
Teile des Wirtschaftsrechts (Sonderprivatrecht für die gewerbliche Wirtschaft).
Wichtigste Rechtsquelle für das Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch
v. 18.8. 1896; in Kraft getreten am 1.1.1900.
Das Bürgerliche Gesetzbuch umfaßt fünf Bücher:
• den Allgemeinen Teil,
• das Schuldrecht,
• das Sachenrecht,
• das Familienrecht,
• das Erbrecht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetzgebungswerk von gro-
ßerem wissenschaftlichem Rang. Kennzeichnend ist sein hoher Abstraktions-
grad, bedingt durch das Bestreben, auf engstem Raum Aussagen für nahe zu
alle Lebensbereiche zu treffen.
Der Allgemeine Teil enthält die allgemeinen Regeln für das Bürgerliche
Recht, insbesondere das Personenrecht und die Vorschriften über die Willens-
erklärungen und Rechtsgeschäfte.
Die im Allgemeinen Teil enthaltenen Regelungen gelten auch für die wei-
teren vier Bücher des BGB.
Das Schuldrecht enthält das Recht der Schuldverhältnisse, regelt also die
Rechtsverhältnisse zwischen dem «Gläubiger» und dem «Schuldner». Es glie-
dert sich wiederum in einen allgemeinen Teil (geltend für alle Schuldverhält-
nisse) und einen besonderen Teil, mit dem der Gesetzgeber die einzelnen
Schuldverhältnisse normiert. Gegenstand des Schuldrechts ist insbesondere das
Recht des Güteraustausches.
Das Sachenrecht regelt die Beziehungen von Personen zu Sachen und
Rechten, enthält also Aussagen über die Güterzuordnung.
Das Sachenrecht regelt die Beziehungen von Personen zu Sachen und
Rechten, enthält also Aussagen über die Güterzuordnung.
Das Familienrecht bringt die für die Ehe und Verwandschaft maßgebli-
chen Vorschriften.
Das Erbrecht enthält die Vorschriften über die vermögensrechtlichen Fol-
gen beim Tod einer Person.
Задание 1. Прочитайте и переведите текст 3, используя пояснение к
нему:
• das Sonderprivatrecht – специальное частное право;
• die Rechtsquelle – источник права;
• in Kraft treten – вступать в силу;
• das Schuldrecht – обязательственное право;
• das Sachenrecht – вещное право;
Das bürgerliche Recht (das Zivilrecht) ist ein Teil des Privatrechts. Es wird ergänzt durch die privatrechtlichen Sondergebiete. Als Beispiele dafür wären zu nennen: das Handelsrecht (Son- derprivatrecht für Kaufleute), das Arbeitsrecht (Sonderprivatrecht für das Arbeitsverhältnis) sowie Teile des Wirtschaftsrechts (Sonderprivatrecht für die gewerbliche Wirtschaft). Wichtigste Rechtsquelle für das Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch v. 18.8. 1896; in Kraft getreten am 1.1.1900. Das Bürgerliche Gesetzbuch umfaßt fünf Bücher: • den Allgemeinen Teil, • das Schuldrecht, • das Sachenrecht, • das Familienrecht, • das Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetzgebungswerk von gro- ßerem wissenschaftlichem Rang. Kennzeichnend ist sein hoher Abstraktions- grad, bedingt durch das Bestreben, auf engstem Raum Aussagen für nahe zu alle Lebensbereiche zu treffen. Der Allgemeine Teil enthält die allgemeinen Regeln für das Bürgerliche Recht, insbesondere das Personenrecht und die Vorschriften über die Willens- erklärungen und Rechtsgeschäfte. Die im Allgemeinen Teil enthaltenen Regelungen gelten auch für die wei- teren vier Bücher des BGB. Das Schuldrecht enthält das Recht der Schuldverhältnisse, regelt also die Rechtsverhältnisse zwischen dem «Gläubiger» und dem «Schuldner». Es glie- dert sich wiederum in einen allgemeinen Teil (geltend für alle Schuldverhält- nisse) und einen besonderen Teil, mit dem der Gesetzgeber die einzelnen Schuldverhältnisse normiert. Gegenstand des Schuldrechts ist insbesondere das Recht des Güteraustausches. Das Sachenrecht regelt die Beziehungen von Personen zu Sachen und Rechten, enthält also Aussagen über die Güterzuordnung. Das Sachenrecht regelt die Beziehungen von Personen zu Sachen und Rechten, enthält also Aussagen über die Güterzuordnung. Das Familienrecht bringt die für die Ehe und Verwandschaft maßgebli- chen Vorschriften. Das Erbrecht enthält die Vorschriften über die vermögensrechtlichen Fol- gen beim Tod einer Person. Задание 1. Прочитайте и переведите текст 3, используя пояснение к нему: • das Sonderprivatrecht – специальное частное право; • die Rechtsquelle – источник права; • in Kraft treten – вступать в силу; • das Schuldrecht – обязательственное право; • das Sachenrecht – вещное право;
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