Практика чтения и перевода юридической литературы на материале немецкого языка. Меренок М.Ф - 44 стр.

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Regulierung, Regelung, Planung, Verbindung, Festigung, Bestim mung,
Charakterisierung, Beziehung.
Задание 5. Переведите без словаря.
Die wichtigsten Zivilrechtsverhältnisse sind Vermögensverhältnisse. Die-
se Vermögensverhältnisse beruhen auf dem gesellschaftlichen und persönlichen
Eigentum.
Das Gesetz behandelt in zahlreichen Bestimmungen die Vermögensrechte
der Bürger und ihren umfassenden Schutz. Das Zivilgesetzbuch regelt in erster
Linie Vermögensverhältnisse, das Zivilrecht ist wesentlich Vermögensrecht.
Es ist jedoch nicht nur Vermögensrecht, sondern umfaßt eine Reihe von
Nichtvermögensrechten und anderen Persönlichkeitsrechten. Das Namensrecht,
die Urheberschaft sind wirkliche Persönlichkeitsrechte. Sie können von jedem
Bürger ausgeübt werden. Die Persönlichkeitsrechte sind wirkliche Nicht-
vermögensrechte.
Текст 2. Der Begriff des Zivilrechtsverhältnisses
Der Begriff des Zivilrechtsverhältnisses ergibt sich aus der Betrachtung
des Rechtsverhältnisses im allgemeinen im Zusammenhang mit dem Gegens-
tand des Zivilrechts.
Zivilrechtsverhältnisse sind solche Rechtsverhältnisse, welche die Bezie-
hungen der Menschen regeln, die zum Gegenstand des Zivilrechts gehören.
Das sind in erster Linie Eigentumsverhältnisse, die sich daraus ergebenden
Verhältnisse der Warenzirkulation und die Verhältnisse der staatlichen Vertei-
lung der Produktionsmittel, soweit diese Verhältnisse in der Form von Ver-
hältnissen der Warenzirkulation erscheinen.
Subjekte des Zivilrechtsverhältnisses, d. h. Beteiligte des Zivilrech-
tsverhältnisses, können sowohl Einzelpersonen (Bürger) wie rechtsfähige Or-
ganisationen und Institutionen der verschiedensten Art (juristische Personen)
sein. Jeder Beteiligte des Zivilrechtsverhältnisses (Bürger oder juristische Per-
son) muß zivürechtsfähig sein. Die Zivilrechtsfähigkeit ist die Voraussetzung
für das Innehaben subjektiver Rechte.
Zivilrechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Zivilrech-
ten und Zivilpflichten zu sein. Jede zivilrechtsfähige Person kann Subjekt eines
Zivilrechtsverhältnisses werden. Die Zivilrechtsfähigkeit ist aber nur ein abs-
trakte) Begriff, sie drückt sich immer in bestimmten subjektiven Rechten aus,
die einer bestimmten Person zustehen und die durch die jeweilige Rechtsord-
nung sanktioniert sind.
Die Zivilrechtsfähigkeit wird jedem Bürger durch das Gesetz gewähr-
leistet. Nach dem geltenden Recht ist jeder Mensch zivilrechtsfähig. Das ent-
spricht dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung. In früheren Epochen
    Regulierung, Regelung, Planung, Verbindung, Festigung, Bestim mung,
Charakterisierung, Beziehung.
Задание 5. Переведите без словаря.
     Die wichtigsten Zivilrechtsverhältnisse sind Vermögensverhältnisse. Die-
se Vermögensverhältnisse beruhen auf dem gesellschaftlichen und persönlichen
Eigentum.
     Das Gesetz behandelt in zahlreichen Bestimmungen die Vermögensrechte
der Bürger und ihren umfassenden Schutz. Das Zivilgesetzbuch regelt in erster
Linie Vermögensverhältnisse, das Zivilrecht ist wesentlich Vermögensrecht.
     Es ist jedoch nicht nur Vermögensrecht, sondern umfaßt eine Reihe von
Nichtvermögensrechten und anderen Persönlichkeitsrechten. Das Namensrecht,
die Urheberschaft sind wirkliche Persönlichkeitsrechte. Sie können von jedem
Bürger ausgeübt werden. Die Persönlichkeitsrechte sind wirkliche Nicht-
vermögensrechte.

              Текст 2. Der Begriff des Zivilrechtsverhältnisses
      Der Begriff des Zivilrechtsverhältnisses ergibt sich aus der Betrachtung
des Rechtsverhältnisses im allgemeinen im Zusammenhang mit dem Gegens-
tand des Zivilrechts.
      Zivilrechtsverhältnisse sind solche Rechtsverhältnisse, welche die Bezie-
hungen der Menschen regeln, die zum Gegenstand des Zivilrechts gehören.
Das sind in erster Linie Eigentumsverhältnisse, die sich daraus ergebenden
Verhältnisse der Warenzirkulation und die Verhältnisse der staatlichen Vertei-
lung der Produktionsmittel, soweit diese Verhältnisse in der Form von Ver-
hältnissen der Warenzirkulation erscheinen.
      Subjekte des Zivilrechtsverhältnisses, d. h. Beteiligte des Zivilrech-
tsverhältnisses, können sowohl Einzelpersonen (Bürger) wie rechtsfähige Or-
ganisationen und Institutionen der verschiedensten Art (juristische Personen)
sein. Jeder Beteiligte des Zivilrechtsverhältnisses (Bürger oder juristische Per-
son) muß zivürechtsfähig sein. Die Zivilrechtsfähigkeit ist die Voraussetzung
für das Innehaben subjektiver Rechte.
      Zivilrechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Zivilrech-
ten und Zivilpflichten zu sein. Jede zivilrechtsfähige Person kann Subjekt eines
Zivilrechtsverhältnisses werden. Die Zivilrechtsfähigkeit ist aber nur ein abs-
trakte) Begriff, sie drückt sich immer in bestimmten subjektiven Rechten aus,
die einer bestimmten Person zustehen und die durch die jeweilige Rechtsord-
nung sanktioniert sind.
      Die Zivilrechtsfähigkeit wird jedem Bürger durch das Gesetz gewähr-
leistet. Nach dem geltenden Recht ist jeder Mensch zivilrechtsfähig. Das ent-
spricht dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung. In früheren Epochen