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Wirtschaftssysteme
Das gemeinschaftliche Zusammenleben mit anderen Individuen unterliegt
äußeren Ordnungen, die menschliches Gemeinleben erleichtern bzw. erst ermögli-
chen. Dies gilt für relativ einfach strukturierte familiäre Zusammenhänge genauso
wie für äußerst komplexe staatliche Strukturen. Die Ordnungen, die in die verschie-
denen Teilbereiche unseres Lebens eingreifen, zu kennen, ist deshalb nicht nur aus
staatsbürgerlicher Sicht von besonderer Bedeutung.
Dieses Kapitel widmet sich dem Wirtschaftssystem als Teil des Gesell-
schaftssystems, dem Ordnungsrahmen zwischenmenschlicher Beziehungen auf
staatlicher Ebene. Das Gesellschaftssystem besteht aus drei Teilsystemen, dem
schon weiter oben erwähnten Wirtschaftssystem, dem politischen System und dem
kulturellen System, die sich nach der Art der Bedürfnisse, die das Teilsystem zu
befriedigen sucht, unterscheiden.
Gesellschaftliche Teilsysteme
Das politische System regelt die Ausübung legitimer Gewalt, die in der
Regel durch die bestehende Rechtsordnung dem Staat übertragen wird. Die po-
litischen Systeme unterscheiden sich dabei durch den Grad an demokratischer
Kontrolle, dem Ausmaß der institutionellen Gewaltenteilung und den durch die
Rechtsordnung (Verfassung) garantierten Persönlichkeitsrechten. Diese drei
Kriterien entsprechen vereinfachend den folgenden drei Fragen:
1. Wie und durch wen werden die politischen Entscheidungsträger
gewählt bzw. abgewählt?
2. Wird die Machtausübung verschiedenen unabhängigen Institutionen
übertragen, die sich gegenseitig kontrollieren?
3. Welche Persönlichkeitsrechte garantiert die Verfassung (freie
Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit usw.)?
Das politische System in Deutschland, wie in den meisten anderen westli-
chen Industrieländern, bezeichnet man als rechtsstaatliche, parlamentarische
Demokratie: die Auswahl der politischen Entscheidungsträger erfolgt in all-
gemeinen, geheimen und freien Wahlen. Weiterhin ist die staatliche Gewalt
aufgeteilt auf die Legislative (gesetzgebende Gewalt = Parlament), die Exeku-
tive (ausführende Gewalt = Regierung) und die Judikative (gesetzsprechende
Gewalt = Gerichte), die voneinander unabhängig sind und sich gegenseitig
kontrollieren.
Das kulturelle System bestimmt den geistigen und sittlichen Rahmen der
Gesellschaft, wie beispielsweise Umgangsformen, gesellschaftliche Ziel- und
Moralvorstellungen. Im Gegensatz zu politischen Systemen können kulturelle
Systeme in ein und demselben Staatsgebilde koexistieren. Ein Staat kann zwar
nicht gleichzeitig demokratisch und totalitär organisiert sein (politisches Sys-
Wirtschaftssysteme Das gemeinschaftliche Zusammenleben mit anderen Individuen unterliegt äußeren Ordnungen, die menschliches Gemeinleben erleichtern bzw. erst ermögli- chen. Dies gilt für relativ einfach strukturierte familiäre Zusammenhänge genauso wie für äußerst komplexe staatliche Strukturen. Die Ordnungen, die in die verschie- denen Teilbereiche unseres Lebens eingreifen, zu kennen, ist deshalb nicht nur aus staatsbürgerlicher Sicht von besonderer Bedeutung. Dieses Kapitel widmet sich dem Wirtschaftssystem als Teil des Gesell- schaftssystems, dem Ordnungsrahmen zwischenmenschlicher Beziehungen auf staatlicher Ebene. Das Gesellschaftssystem besteht aus drei Teilsystemen, dem schon weiter oben erwähnten Wirtschaftssystem, dem politischen System und dem kulturellen System, die sich nach der Art der Bedürfnisse, die das Teilsystem zu befriedigen sucht, unterscheiden. Gesellschaftliche Teilsysteme Das politische System regelt die Ausübung legitimer Gewalt, die in der Regel durch die bestehende Rechtsordnung dem Staat übertragen wird. Die po- litischen Systeme unterscheiden sich dabei durch den Grad an demokratischer Kontrolle, dem Ausmaß der institutionellen Gewaltenteilung und den durch die Rechtsordnung (Verfassung) garantierten Persönlichkeitsrechten. Diese drei Kriterien entsprechen vereinfachend den folgenden drei Fragen: 1. Wie und durch wen werden die politischen Entscheidungsträger gewählt bzw. abgewählt? 2. Wird die Machtausübung verschiedenen unabhängigen Institutionen übertragen, die sich gegenseitig kontrollieren? 3. Welche Persönlichkeitsrechte garantiert die Verfassung (freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit usw.)? Das politische System in Deutschland, wie in den meisten anderen westli- chen Industrieländern, bezeichnet man als rechtsstaatliche, parlamentarische Demokratie: die Auswahl der politischen Entscheidungsträger erfolgt in all- gemeinen, geheimen und freien Wahlen. Weiterhin ist die staatliche Gewalt aufgeteilt auf die Legislative (gesetzgebende Gewalt = Parlament), die Exeku- tive (ausführende Gewalt = Regierung) und die Judikative (gesetzsprechende Gewalt = Gerichte), die voneinander unabhängig sind und sich gegenseitig kontrollieren. Das kulturelle System bestimmt den geistigen und sittlichen Rahmen der Gesellschaft, wie beispielsweise Umgangsformen, gesellschaftliche Ziel- und Moralvorstellungen. Im Gegensatz zu politischen Systemen können kulturelle Systeme in ein und demselben Staatsgebilde koexistieren. Ein Staat kann zwar nicht gleichzeitig demokratisch und totalitär organisiert sein (politisches Sys- 14
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