Задания по грамматике немецкого языка (для студентов юридического факультета). Мильчакова Л.И. - 11 стр.

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diesem Fall sollen die Voraussetzungen für die strafrechtliche Verant-
wortung geprüft werden. ... – 5. Jeder Verhör muß korrekt, sachlich
und streng im gesetzlichen Rahmen durchgeführt werden. ...
4. Поставьте вместо точек глаголы "haben" или "sein".
1. Alle Bedingungen der Begehung der Straftat … zu erforschen.
– 2. Der Untersuchungsführer ... vor der Vernehmung unbedingt die
Personalien des Täters festzustellen. – 3. Der Familienstand, die aus-
geübte Tätigkeit ... immer beim Verhör zu berücksichtigen. – 4. Es ...
Motive und Ziele aufzuklären, die den Rechtsbrecher zur Tatbegehung
veranlaßten. – 5. Der Verdächtige … sein Alibi zu beweisen. – 6. Die
Tat und der Täter … im Zusammenhang zu untersuchen, dabei ... nicht
nur negative, sondern auch positive Umstände in Betracht zu ziehen. –
7. Der Untersuchungsführer ... die Durchsuchung, Beschlagnahme,
Identifizierung vor der Einleitung der Untersuchung nicht durchzufüh-
ren. – 8. Die Gegenüberstellung unter dem Geschädigten und dem Täter
... morgen durchzuführen. – 9. Der Vernommene ... jede Seite des Ver-
nehmungsprotokolls zu unterschreiben. – 10. Welche Untersuchungs-
handlungen ... der Untersuchungsführer vor der Einleitung des Ermitt-
lungsverfahren durchzuführen?
5. Переведите предложения на русский язык.
1. Beim Fotografieren ist neben die Spur ein Maßstab zu legen. –
2. Die Fremdkörper, die bereits vor der Spurenverursachung vorhanden
waren, und während des Gehens eingedrückt wurden, sind in der Spur
zu lassen und im Protokoll über die kriminal-technische Tatortarbeit zu
vermerken. – 3. In den Tatortbefundsberichten und Protokollen ist oft
zu lesen, daß am Tatort keine Spuren gesichert werden konnten, weil sie
vernichtet bzw. zerstört waren. – 4. Schuh- oder Fußspuren sind am
Tatort gewissenshaft zu suchen, zu sichern und auszuwerten. – 5. Die
Spuren auf der Waffe sind nach Möglichkeit sofort zu sichern. – 6. Die
aus dem Patronenlager entfernte Patrone ist keinesfalls in das Magazin
einzuführen. – 7. Bei der Vernehmung von Zeugen sind insbesondere
ihre Beziehungen zum Beschuldigten zu beachten. – 8. Jede Aussage ist
darauf zu überprüfen, ob sie mit der Wirklichkeit übereinstimmt. –
9. Welche Frage einem Zeugen zu stellen sind, hängt von der konkreten
Straftat und dem Wissen des Zeugen ab. – 10. Der Untersuchungsführer
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hat dem Zeugen keine Suggestivfragen zu stellen. – 11. Jeder Krimina-
list hat eigenverantwortlich Mittel, Methoden und Verfahren anzuwen-
den. – 12. Die für die Beweisführung wesentlichen Etappen des Expe-
riments sind zu fotografieren und dem Protokoll über diese Untersu-
chungshandlung beizugeben. – 13. Bei einem Tötungsdelikt durch Er-
schießen ist die Aufmerksamkeit auf die Sicherung von Projektilen und
Hülsen zu schenken, da diese Objekte eine Identifizierung der Tatwaffe
ermöglichen und somit für die Aufklärung des Verbrechens von großer
Bedeutung sind.
6. Обратите внимание на перевод грамматических кон-
струкций.
1. An die Vernehmung des Beschuldigten sind große Anforde-
rungen zu stellen. – 2. Änderungen, die sich im Laufe der Ermittlungen
hinsichtlich der Hartgründe ergeben, sind dem Staatsanwalt mitzuteilen.
– 3. Alle Angaben des Beschuldigten sind sorgfältig zu prüfen. – 4. Die
Mitteilung ist im Protokoll zu vermerken. – 5. Vor der Entscheidung
über die Einleitung ist die Anzeige kritisch zu prüfen. – 6. Bei vorläufig
eingeslellten Verfahren sind die Ermittlungen wieder fortzusetzen,
wenn die Einstellungsgründe weggefallen sind. – 7. Der Untesuchungs-
führer hat die Persönlichkeit des Täters zu berücksichtigen. – 8. Der
Untesuchungsführer hat die Vernehmung korrekt, hörlich und sachlich
durchzuführen. – 9. Er hat keine Versprechungen zu machen, die er
nicht realisieren kann. – 10. Vorläufig eingestellte Verfahren sind end-
gültig einzustellen, wenn z.b. der Beschuldigte stirbt oder sich die Gei-
steskrankheit oder die schwere Erkrankung als unheilbar erweist. –
11. Der Zeuge hat wahre Aussagen zu geben, für die falschen Aussagen
wird er zur Verantwortung gezogen. – 12. Die Subjekte solcher Verbre-
chen sind der Bestrafung zu zuführen. – 13. Die verbrechrischen Hand-
lungen sind mit allen Mitteln zu bekämpfen. – 14. Der Tatbestand einer
Strafrechtsnorm ist mit dem Verbrechen nicht zu identifizieren. –
15. Der Tatbestand legt fest, welche Handlungen als Verbrechen zu be-
strafen sind. – 16. Zu dem Tatbestand sind nur die typischen Merkmale
eines Verbrechens anzuführen. – 17. Die Staatsorgane haben die neuen
gesellschaftlichen Verhältnisse zu schützen, zu festigen, und weiterzu-
entwickeln. – 18. Dieses Verbrechen war schnell aufzuklären. –
19. Nicht zur Sache gehörige Fragen waren zurückzuweisen. – 20. Das
diesem Fall sollen die Voraussetzungen für die strafrechtliche Verant-    hat dem Zeugen keine Suggestivfragen zu stellen. – 11. Jeder Krimina-
wortung geprüft werden. → ... – 5. Jeder Verhör muß korrekt, sachlich     list hat eigenverantwortlich Mittel, Methoden und Verfahren anzuwen-
und streng im gesetzlichen Rahmen durchgeführt werden. → ...              den. – 12. Die für die Beweisführung wesentlichen Etappen des Expe-
                                                                          riments sind zu fotografieren und dem Protokoll über diese Untersu-
       4. Поставьте вместо точек глаголы "haben" или "sein".              chungshandlung beizugeben. – 13. Bei einem Tötungsdelikt durch Er-
       1. Alle Bedingungen der Begehung der Straftat … zu erforschen.     schießen ist die Aufmerksamkeit auf die Sicherung von Projektilen und
– 2. Der Untersuchungsführer ... vor der Vernehmung unbedingt die         Hülsen zu schenken, da diese Objekte eine Identifizierung der Tatwaffe
Personalien des Täters festzustellen. – 3. Der Familienstand, die aus-    ermöglichen und somit für die Aufklärung des Verbrechens von großer
geübte Tätigkeit ... immer beim Verhör zu berücksichtigen. – 4. Es ...    Bedeutung sind.
Motive und Ziele aufzuklären, die den Rechtsbrecher zur Tatbegehung
veranlaßten. – 5. Der Verdächtige … sein Alibi zu beweisen. – 6. Die             6. Обратите внимание на перевод грамматических кон-
Tat und der Täter … im Zusammenhang zu untersuchen, dabei ... nicht       струкций.
nur negative, sondern auch positive Umstände in Betracht zu ziehen. –            1. An die Vernehmung des Beschuldigten sind große Anforde-
7. Der Untersuchungsführer ... die Durchsuchung, Beschlagnahme,           rungen zu stellen. – 2. Änderungen, die sich im Laufe der Ermittlungen
Identifizierung vor der Einleitung der Untersuchung nicht durchzufüh-     hinsichtlich der Hartgründe ergeben, sind dem Staatsanwalt mitzuteilen.
ren. – 8. Die Gegenüberstellung unter dem Geschädigten und dem Täter      – 3. Alle Angaben des Beschuldigten sind sorgfältig zu prüfen. – 4. Die
... morgen durchzuführen. – 9. Der Vernommene ... jede Seite des Ver-     Mitteilung ist im Protokoll zu vermerken. – 5. Vor der Entscheidung
nehmungsprotokolls zu unterschreiben. – 10. Welche Untersuchungs-         über die Einleitung ist die Anzeige kritisch zu prüfen. – 6. Bei vorläufig
handlungen ... der Untersuchungsführer vor der Einleitung des Ermitt-     eingeslellten Verfahren sind die Ermittlungen wieder fortzusetzen,
lungsverfahren durchzuführen?                                             wenn die Einstellungsgründe weggefallen sind. – 7. Der Untesuchungs-
                                                                          führer hat die Persönlichkeit des Täters zu berücksichtigen. – 8. Der
       5. Переведите предложения на русский язык.                         Untesuchungsführer hat die Vernehmung korrekt, hörlich und sachlich
       1. Beim Fotografieren ist neben die Spur ein Maßstab zu legen. –   durchzuführen. – 9. Er hat keine Versprechungen zu machen, die er
2. Die Fremdkörper, die bereits vor der Spurenverursachung vorhanden      nicht realisieren kann. – 10. Vorläufig eingestellte Verfahren sind end-
waren, und während des Gehens eingedrückt wurden, sind in der Spur        gültig einzustellen, wenn z.b. der Beschuldigte stirbt oder sich die Gei-
zu lassen und im Protokoll über die kriminal-technische Tatortarbeit zu   steskrankheit oder die schwere Erkrankung als unheilbar erweist. –
vermerken. – 3. In den Tatortbefundsberichten und Protokollen ist oft     11. Der Zeuge hat wahre Aussagen zu geben, für die falschen Aussagen
zu lesen, daß am Tatort keine Spuren gesichert werden konnten, weil sie   wird er zur Verantwortung gezogen. – 12. Die Subjekte solcher Verbre-
vernichtet bzw. zerstört waren. – 4. Schuh- oder Fußspuren sind am        chen sind der Bestrafung zu zuführen. – 13. Die verbrechrischen Hand-
Tatort gewissenshaft zu suchen, zu sichern und auszuwerten. – 5. Die      lungen sind mit allen Mitteln zu bekämpfen. – 14. Der Tatbestand einer
Spuren auf der Waffe sind nach Möglichkeit sofort zu sichern. – 6. Die    Strafrechtsnorm ist mit dem Verbrechen nicht zu identifizieren. –
aus dem Patronenlager entfernte Patrone ist keinesfalls in das Magazin    15. Der Tatbestand legt fest, welche Handlungen als Verbrechen zu be-
einzuführen. – 7. Bei der Vernehmung von Zeugen sind insbesondere         strafen sind. – 16. Zu dem Tatbestand sind nur die typischen Merkmale
ihre Beziehungen zum Beschuldigten zu beachten. – 8. Jede Aussage ist     eines Verbrechens anzuführen. – 17. Die Staatsorgane haben die neuen
darauf zu überprüfen, ob sie mit der Wirklichkeit übereinstimmt. –        gesellschaftlichen Verhältnisse zu schützen, zu festigen, und weiterzu-
9. Welche Frage einem Zeugen zu stellen sind, hängt von der konkreten     entwickeln. – 18. Dieses Verbrechen war schnell aufzuklären. –
Straftat und dem Wissen des Zeugen ab. – 10. Der Untersuchungsführer      19. Nicht zur Sache gehörige Fragen waren zurückzuweisen. – 20. Das

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