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Schuld bewiesen wurde. – 32. Dabei sind die Einlassungen des Be-
schuldigten zu seiner Verteidigung und die vom ihm gestellten Beweis-
anträge gründlich zu überprüfen. – 33. Wesentlich ist die Überprüfung
der Tatzeit bzw. die sich aus den konkreten Umständen ergebende Zeit
des Aufenthaltes des Täters am Tatort. – 34. Der Staatsanwalt kann das
Verfahren einstellen, wenn dem Beschuldigten die ihm zur Last gelegte
Straftat nicht bewiesen werden kann. – 35. Das Untersuchungsexperi-
ment kann feststellen, ob sich die zu untersuchende Straftat tatsächlich
in der von Zeugen oder Geschädigten angegebenen Zeitspanne ereignen
konnte. – 36. Die Verteidigungshandlung muß zur Abwehr des Angriffs
erforderlich sein. Deshalb müssen die zur Abwehr eingesetzten Mittel
und die mit der Abwehr ungestrebten und erzielten Wirkungen im Ver-
hältnis zur Gefährlichkeit des Angriffs stehen. – 37. Das Protokoll muß
Unterschrift aller am Untersuchungsexperiment beteiligten Personen
enthalten. – 38. Bei der Prüfung von Alibi ist zu klären, ob sich der Be-
schuldigte tatsächlich zu der im Alibi angegebenen Zeit und an dem von
ihm genannten Ort aufhielt. – 39. Zur Aufklätung des Verbrechens
wurde eine unter der Zeitung der Abteilung K. arbeitende Einsatzgruppe
gebilldet. – 40. Besitzt der Beschuldigte keine Angehörigen, ist eine
andere von ihm benannte Person zu benachrichtigen. – 41. Die von ei-
nem Zeugen gegebene Personenbeschreibung ist durch die Vernehmung
anderer Zeugen ständig zu ergänzen. – 42. Es kommt oft vor, daß
Rechtsbrecher die von ihnen begangene Straftat ganz oder teilweise
leugnen. – 43. Der Verdacht ist die auf Hinweise oder Fakten gestützte
Annahme, daß eine bestimmte Person eine strafbare Handlung began-
gen hat. – 44. Die wichtige Arbeit zur ersten Auswertung der am Tatort
gesicherten Papillarlinienspuren ist die Feststellung, mit welchen Fin-
gern diese Spuren verursacht wurden. – 45. Der Angegriffene darf die
ihm zur Verfügung stehenden Mittel nur dann und soweit anwenden, als
der ihm durch den Angriff drohende Schaden nicht bedeutend kleiner
ist, als der durch die Abwehr erwartende Schaden. – 46. Die den Willen
des Volkes zum Andruck bringenden Rechtsakte der Staatsorgane sind
auf die Festigung und Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse
gerichtet. – 47. Die auf der Grundlage der Verwaltungsrechtsnormen
angenommenen Rechtsakte im Bereich der vollziehenden und verfü-
genden Tätigkeit sind für staatliche Organe, gesellschaftliche Organisa-
tionen sowie Bürger bestimmt. – 48. Durch die im Verwaltungsrecht
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festgelegten Normen werden die Rechte und Pflichten der staatlichen
Einrichtungen geregelt. – 49. Jedes im Lande begangene Verbrechen ist
gesellschaftsgefährlich. – 50. Viele von den Angehörigen der Miliz ge-
machten Vorschläge zur Anwendung der neuen Technik in ihrer Arbeit
zeugen von der weiteren Vervollkommnung der gesamten Arbeit der
Miliz. – 51. Die vom Sachverständigen gezogene Schlußfolgerung über
die Spuren am Tatort trug zur schnelleren Aufklärung des Verbrechens
bei. – 52. Entsprechend den in der Verfassung enthaltenen Bestimmun-
gen können die örtlichen Volksvertretungen zur gemeinsamen Wahr-
nehmung ihrer Aufgaben Verbände bilden. – 53. In den in der StPO
bestimmten Fällen können das Gericht und der Staatsanwalt zur Auf-
rechterhaltung der Ordnung und zur Einhaltung der den Bürgern im
Strafverfahren obliegenden Pflichten eine Ordnungsstrafe aussprechen.
– 54. Den in ihre Funktion nicht gewählten oder berufenen Mitarbeitern
in den Staatsorganen ist die Möglichkeit eröffnet, Einspruch gegen die
ausgesprochene Disziplinarstrafe bei der zuständigen Konfliktkommis-
sion einzulegen.
3. Определите предложения с распространенным опреде-
лением.
1. Die vom Staat garantierten sozialen Normen sind also Rechts-
normen, die allgemeinverbindlich sind. – 2. Die Folge eines Verstoßes
gegen eine vom Gewissen geforderte Verhaltensvorschrift ist der Ge-
wissensvorwurf. – 3. Dennoch wurde dieses auf dem engen Raum der
Stadt Rom geborene Recht das Instrument zur rechtlichen Beherrschung
der Welt. – 4. Die von einer Volksvertretung erlassenen Gesetze sind
Gesetze im formellen Sinn. – 5. Eine der kostbarsten und am meisten
diskutierten Quellen, die wesentliche Aussagen über das alte Recht ma-
chen läßt, ist das frankische Königsrecht. – 6. Eine Rechtsverordnung
unterscheidet sich in ihrer Wirkung nicht von einem durch das Parla-
ment geschaffenen Gesetz. – 7. Kinder bis zum vollendeten achten Le-
bensjahr müssen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. – 8. Darunter ver-
steht man also die von einem Verband aufgrund der ihm gesetzlich ein-
geräumten Befugnis erlassene Rechtsnorm. – 9. Das deutsche Recht
gehört zum kontinental-europäischen Rechtskreis und hat einen Ur-
sprung sowohl im römischen Recht als auch in verschiedenen germani-
schen Stammesrechten. – 10. Das BGB trat am 1.1.1900 in Kraft und
Schuld bewiesen wurde. – 32. Dabei sind die Einlassungen des Be- festgelegten Normen werden die Rechte und Pflichten der staatlichen schuldigten zu seiner Verteidigung und die vom ihm gestellten Beweis- Einrichtungen geregelt. – 49. Jedes im Lande begangene Verbrechen ist anträge gründlich zu überprüfen. – 33. Wesentlich ist die Überprüfung gesellschaftsgefährlich. – 50. Viele von den Angehörigen der Miliz ge- der Tatzeit bzw. die sich aus den konkreten Umständen ergebende Zeit machten Vorschläge zur Anwendung der neuen Technik in ihrer Arbeit des Aufenthaltes des Täters am Tatort. – 34. Der Staatsanwalt kann das zeugen von der weiteren Vervollkommnung der gesamten Arbeit der Verfahren einstellen, wenn dem Beschuldigten die ihm zur Last gelegte Miliz. – 51. Die vom Sachverständigen gezogene Schlußfolgerung über Straftat nicht bewiesen werden kann. – 35. Das Untersuchungsexperi- die Spuren am Tatort trug zur schnelleren Aufklärung des Verbrechens ment kann feststellen, ob sich die zu untersuchende Straftat tatsächlich bei. – 52. Entsprechend den in der Verfassung enthaltenen Bestimmun- in der von Zeugen oder Geschädigten angegebenen Zeitspanne ereignen gen können die örtlichen Volksvertretungen zur gemeinsamen Wahr- konnte. – 36. Die Verteidigungshandlung muß zur Abwehr des Angriffs nehmung ihrer Aufgaben Verbände bilden. – 53. In den in der StPO erforderlich sein. Deshalb müssen die zur Abwehr eingesetzten Mittel bestimmten Fällen können das Gericht und der Staatsanwalt zur Auf- und die mit der Abwehr ungestrebten und erzielten Wirkungen im Ver- rechterhaltung der Ordnung und zur Einhaltung der den Bürgern im hältnis zur Gefährlichkeit des Angriffs stehen. – 37. Das Protokoll muß Strafverfahren obliegenden Pflichten eine Ordnungsstrafe aussprechen. Unterschrift aller am Untersuchungsexperiment beteiligten Personen – 54. Den in ihre Funktion nicht gewählten oder berufenen Mitarbeitern enthalten. – 38. Bei der Prüfung von Alibi ist zu klären, ob sich der Be- in den Staatsorganen ist die Möglichkeit eröffnet, Einspruch gegen die schuldigte tatsächlich zu der im Alibi angegebenen Zeit und an dem von ausgesprochene Disziplinarstrafe bei der zuständigen Konfliktkommis- ihm genannten Ort aufhielt. – 39. Zur Aufklätung des Verbrechens sion einzulegen. wurde eine unter der Zeitung der Abteilung K. arbeitende Einsatzgruppe gebilldet. – 40. Besitzt der Beschuldigte keine Angehörigen, ist eine 3. Определите предложения с распространенным опреде- andere von ihm benannte Person zu benachrichtigen. – 41. Die von ei- лением. nem Zeugen gegebene Personenbeschreibung ist durch die Vernehmung 1. Die vom Staat garantierten sozialen Normen sind also Rechts- anderer Zeugen ständig zu ergänzen. – 42. Es kommt oft vor, daß normen, die allgemeinverbindlich sind. – 2. Die Folge eines Verstoßes Rechtsbrecher die von ihnen begangene Straftat ganz oder teilweise gegen eine vom Gewissen geforderte Verhaltensvorschrift ist der Ge- leugnen. – 43. Der Verdacht ist die auf Hinweise oder Fakten gestützte wissensvorwurf. – 3. Dennoch wurde dieses auf dem engen Raum der Annahme, daß eine bestimmte Person eine strafbare Handlung began- Stadt Rom geborene Recht das Instrument zur rechtlichen Beherrschung gen hat. – 44. Die wichtige Arbeit zur ersten Auswertung der am Tatort der Welt. – 4. Die von einer Volksvertretung erlassenen Gesetze sind gesicherten Papillarlinienspuren ist die Feststellung, mit welchen Fin- Gesetze im formellen Sinn. – 5. Eine der kostbarsten und am meisten gern diese Spuren verursacht wurden. – 45. Der Angegriffene darf die diskutierten Quellen, die wesentliche Aussagen über das alte Recht ma- ihm zur Verfügung stehenden Mittel nur dann und soweit anwenden, als chen läßt, ist das frankische Königsrecht. – 6. Eine Rechtsverordnung der ihm durch den Angriff drohende Schaden nicht bedeutend kleiner unterscheidet sich in ihrer Wirkung nicht von einem durch das Parla- ist, als der durch die Abwehr erwartende Schaden. – 46. Die den Willen ment geschaffenen Gesetz. – 7. Kinder bis zum vollendeten achten Le- des Volkes zum Andruck bringenden Rechtsakte der Staatsorgane sind bensjahr müssen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. – 8. Darunter ver- auf die Festigung und Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse steht man also die von einem Verband aufgrund der ihm gesetzlich ein- gerichtet. – 47. Die auf der Grundlage der Verwaltungsrechtsnormen geräumten Befugnis erlassene Rechtsnorm. – 9. Das deutsche Recht angenommenen Rechtsakte im Bereich der vollziehenden und verfü- gehört zum kontinental-europäischen Rechtskreis und hat einen Ur- genden Tätigkeit sind für staatliche Organe, gesellschaftliche Organisa- sprung sowohl im römischen Recht als auch in verschiedenen germani- tionen sowie Bürger bestimmt. – 48. Durch die im Verwaltungsrecht schen Stammesrechten. – 10. Das BGB trat am 1.1.1900 in Kraft und 13 14
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