Flugapparate. Симутова О.П. - 32 стр.

UptoLike

Составители: 

druckfeste und thermisch isolierte Druckkabine ausgebildet, so daß auch in großer
Höhe normale Druck- und Temperaturverhältnisse aufrechterhalten werden
können.
Leitwerk. Es ist am Ende des Rumpfes angebracht und umfaßt gewöhnlich
je ein Höhen- und Seitenleitwerk (seltener zwei Seitenleitwerke), bestehend aus
fester Flosse und beweglichem Ruder. Das Höhenruder ermöglicht Bewegungen
um die Quer-, das Seitenruder solche um die Hochachse. Um das Höhenleitwerk
vom Flügelnachlauf (Luftströmungen der Tragflügel) und vom Triebwerksstrahl
fernzuhalten, ist es oft oben auf das Seitenleitwerk aufgesetzt.
Steuerwerk nennt man die Gesamtheit aller Einrichtungen zum Bewegen
von Höhen-, Seiten- und Querrudern. Hierzu gehören der Steuerknüppel bzw. die
Steuersäule zum Betätigen der Hohenruder (durch „Ziehen" bzw. „Drücken") und
Querruder (durch Seitwärtsbewegen bzw. Drehen), die Fußpedale zum Bewegen
des Seitenruders, die Seilzüge bzw. Gestänge als mechanische Verbindung bzw.
die elektrischen oder Öldruckleitungen sowie die Elektro- bzw. Hydrau-
likbauelemente bei notwendiger Verstärkung der Handkraft des Piloten in großen
Flugzeugen.
Fahrwerk. Es besteht aus dem Hauptfahrwerk mit einem oder mehreren
Radpaaren sowie aus einem Sporn oder Spornrad am Rumpfende
(Heckradfahrwerk, nur bei kleinen Flugzeugen) bzw. einem Bugrad oder -paar an
der Rumpfnase (Bugradfahrwerk). Letzteres hat den Vorteil, daß sich das Flugzeug
durch seine horizontale Lage besser bewegen und bremsen läßt und daß es dem
Piloten bessere Sicht ermöglicht. Beim Tandemfahrwerk sind die Radpaare des
Hauptfahrwerks hintereinander am Rumpf und Stützräder an den Tragflügeln
angeordnet. Die meisten schnellen Flugzeuge sind mit Einziehfahrwerken
ausgerüstet, bei denen das Hauptfahrwerk und das Bugrad (häufig auch das
Spornrad) in die Tragflügel, den Rumpf, die Triebwerksverkleidung oder in
besondere Fahrwerkgondeln hydraulisch einziehbar sind. Bug- und Heckrad sind
lenkbar, alle Räder des Fahrwerks einzeln abbremsbar. Segelflugzeuge haben eine
Kufe oder ein Einzelrad, in Schneegebieten eingesetzte Flugzeuge skiähnliche oder
neuerdings aerodynamisch geformte Kufen. Wasserflugzeuge sind heute meist
Flugboote mit als Bootskörper ausgebildetem Rumpf und seitlichen
Stützschwimmern an den Tragflügeln.
Ausrüstung. Bordinstrumente dienen der Flugüberwachung
(Höhenmesser, Fahrtmesser, Variometer, Wendezeiger, Kompaß, Horizont-,
Kurskreisel, u. a.), der Flugregelung (Autopilot), der Triebwerksüberwachung
(Drehzahlmesser, Ladedruckmesser, Vorrats- und Druckmesser für Kraft- und
Schmierstoff, Thermometer für Kühlmittel, Schmierstoff und Außenluft) sowie der
Flugwerk-überwachung (Stellungszeiger für Lande- und Trimmklappen sowie
Fahrwerk). Funkgeräte ermöglichen die Verständigung zwischen Flugzeug und
Bodenstationen sowie die Standortermittlung (Funknavigation, -peilung) und
Schlechtwetterlandung. Zur Ausrüstung gehören ferner die elektrische und
Beleuchtungs-, die Kraftstoff-, Druck- und Klimaanlage, alle hydraulischen
Anlagen (fur Fahrwerk, Ruder, Klappen u. a.), Sicherheits- und
Rettungseinrichtungen (Feuerlösch-, Sauerstoff-, Höhenatmungs-, Enteisungs-,
34
druckfeste und thermisch isolierte Druckkabine ausgebildet, so daß auch in großer
Höhe normale Druck- und Temperaturverhältnisse aufrechterhalten werden
können.
        Leitwerk. Es ist am Ende des Rumpfes angebracht und umfaßt gewöhnlich
je ein Höhen- und Seitenleitwerk (seltener zwei Seitenleitwerke), bestehend aus
fester Flosse und beweglichem Ruder. Das Höhenruder ermöglicht Bewegungen
um die Quer-, das Seitenruder solche um die Hochachse. Um das Höhenleitwerk
vom Flügelnachlauf (Luftströmungen der Tragflügel) und vom Triebwerksstrahl
fernzuhalten, ist es oft oben auf das Seitenleitwerk aufgesetzt.
        Steuerwerk nennt man die Gesamtheit aller Einrichtungen zum Bewegen
von Höhen-, Seiten- und Querrudern. Hierzu gehören der Steuerknüppel bzw. die
Steuersäule zum Betätigen der Hohenruder (durch „Ziehen" bzw. „Drücken") und
Querruder (durch Seitwärtsbewegen bzw. Drehen), die Fußpedale zum Bewegen
des Seitenruders, die Seilzüge bzw. Gestänge als mechanische Verbindung bzw.
die elektrischen oder Öldruckleitungen sowie die Elektro- bzw. Hydrau-
likbauelemente bei notwendiger Verstärkung der Handkraft des Piloten in großen
Flugzeugen.
        Fahrwerk. Es besteht aus dem Hauptfahrwerk mit einem oder mehreren
Radpaaren sowie aus einem Sporn oder Spornrad am Rumpfende
(Heckradfahrwerk, nur bei kleinen Flugzeugen) bzw. einem Bugrad oder -paar an
der Rumpfnase (Bugradfahrwerk). Letzteres hat den Vorteil, daß sich das Flugzeug
durch seine horizontale Lage besser bewegen und bremsen läßt und daß es dem
Piloten bessere Sicht ermöglicht. Beim Tandemfahrwerk sind die Radpaare des
Hauptfahrwerks hintereinander am Rumpf und Stützräder an den Tragflügeln
angeordnet. Die meisten schnellen Flugzeuge sind mit Einziehfahrwerken
ausgerüstet, bei denen das Hauptfahrwerk und das Bugrad (häufig auch das
Spornrad) in die Tragflügel, den Rumpf, die Triebwerksverkleidung oder in
besondere Fahrwerkgondeln hydraulisch einziehbar sind. Bug- und Heckrad sind
lenkbar, alle Räder des Fahrwerks einzeln abbremsbar. Segelflugzeuge haben eine
Kufe oder ein Einzelrad, in Schneegebieten eingesetzte Flugzeuge skiähnliche oder
neuerdings aerodynamisch geformte Kufen. Wasserflugzeuge sind heute meist
Flugboote mit als Bootskörper ausgebildetem Rumpf und seitlichen
Stützschwimmern an den Tragflügeln.
         Ausrüstung.       Bordinstrumente       dienen    der   Flugüberwachung
(Höhenmesser, Fahrtmesser, Variometer, Wendezeiger, Kompaß, Horizont-,
Kurskreisel, u. a.), der Flugregelung (Autopilot), der Triebwerksüberwachung
(Drehzahlmesser, Ladedruckmesser, Vorrats- und Druckmesser für Kraft- und
Schmierstoff, Thermometer für Kühlmittel, Schmierstoff und Außenluft) sowie der
Flugwerk-überwachung (Stellungszeiger für Lande- und Trimmklappen sowie
Fahrwerk). Funkgeräte ermöglichen die Verständigung zwischen Flugzeug und
Bodenstationen sowie die Standortermittlung (Funknavigation, -peilung) und
Schlechtwetterlandung. Zur Ausrüstung gehören ferner die elektrische und
Beleuchtungs-, die Kraftstoff-, Druck- und Klimaanlage, alle hydraulischen
Anlagen (fur Fahrwerk, Ruder, Klappen u. a.), Sicherheits- und
Rettungseinrichtungen (Feuerlösch-, Sauerstoff-, Höhenatmungs-, Enteisungs-,
34