Немецкий язык для аспирантов. Тевелевич А.М. - 74 стр.

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Die auЯerplanmдЯigen Aspiranten arbeiten an ihren Dissertationen neben
ihrer sonstigen Arbeit, und es versteht sich von selbst, daЯ sie bis zur
Verteidigung ihrer Dissertationen mehr Zeit brauchen als Direktaspiranten.
Die AbschluЯtermine sind bei ihnen auch so fest.
Bei der Verteidigung werden die Dissertationen der auЯerplanmдЯigen
Aspiranten genauso behandelt wie die Dissertationen der Direktaspiranten.
Ьbung 26. Lesen Sie einen Auszug aus der Promotionsordnung der
Universitдt Osnabrьck und geben Sie den Inhalt des Textes deutsch
oder russisch wieder!
Mьndliche Prьfung (Disputation)
Ist die schriftliche Arbeit als Dissertation angenommen, so setzt der
Promotionsausschuss alsbald fьr die mьndliche Prьfungskommission ein,
bestehend aus einem Mitglied des Promotionsausschusses als Leiter/Leiterin,
dem Erstreferenten/ der Erstreferentin und einem der Korreferenten/ einer
des Korreferentinen fьr die Dissertation einem Professor/Privatdozenten bzw,
einer Professorin/Privatdozentin eines dem Dissertationsfach benachbarten
Fachgebiets sowie einem weiteren Professor/Privatdozenten bzw, einer
weiteren Professorin/Privatdozentin. Fьr die beiden zuletzt gennanten
Mitglieder der Prьfungskommission kann der Kandidat/ die Kandidatin
Vorschlдge machen. Der Promotionsausschuss kann als Mitglied der
Prьfungskommission Professoren/ Professorinnen und Privatdozenten/
Privatdozentinnen einer anderen wissenschaftlichen Hochschule oder eines
Forschungsinstituts berufen.
Der/Die Vorsitzende des Promotionsausschusses setzet als bald den Termin
fьr die mьndliche Prьfung fest und gibt ihn hochschьlцffentlich bekannt.
Die Prьfung ist hochschulцffentlich und soll frьhestens zwei Wochen,
spдtestens drei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden.
Die mьndliche Prьfung (Disputation) ist als Einzelprьfung mit einer
Regelzeit von zwei Stunden durchzufьhren.
Die fachwissentschaftlichen Aussagen in den Gutachten ьber die Dissertation
sollen in die Disputation einbezogen werden.
Nach beendeter Disputation entscheidet die Prьfungskommission, ob und
gegebenfalls mit welchem Ergebnis die mьndliche Prьfung bestanden ist.
Die auЯerplanmдЯigen Aspiranten arbeiten an ihren Dissertationen neben
ihrer sonstigen Arbeit, und es versteht sich von selbst, daЯ sie bis zur
Verteidigung ihrer Dissertationen mehr Zeit brauchen als Direktaspiranten.
Die AbschluЯtermine sind bei ihnen auch so fest.
Bei der Verteidigung werden die Dissertationen der auЯerplanmдЯigen
Aspiranten genauso behandelt wie die Dissertationen der Direktaspiranten.
Ьbung 26. Lesen Sie einen Auszug aus der Promotionsordnung der
      Universitдt Osnabrьck und geben Sie den Inhalt des Textes deutsch
      oder russisch wieder!
                   Mьndliche Prьfung (Disputation)
Ist die schriftliche Arbeit als Dissertation angenommen, so setzt der
Promotionsausschuss alsbald fьr die mьndliche Prьfungskommission ein,
bestehend aus einem Mitglied des Promotionsausschusses als Leiter/Leiterin,
dem Erstreferenten/ der Erstreferentin und einem der Korreferenten/ einer
des Korreferentinen fьr die Dissertation einem Professor/Privatdozenten bzw,
einer Professorin/Privatdozentin eines dem Dissertationsfach benachbarten
Fachgebiets sowie einem weiteren Professor/Privatdozenten bzw, einer
weiteren Professorin/Privatdozentin. Fьr die beiden zuletzt gennanten
Mitglieder der Prьfungskommission kann der Kandidat/ die Kandidatin
Vorschlдge machen. Der Promotionsausschuss kann als Mitglied der
Prьfungskommission Professoren/ Professorinnen und Privatdozenten/
Privatdozentinnen einer anderen wissenschaftlichen Hochschule oder eines
Forschungsinstituts berufen.
Der/Die Vorsitzende des Promotionsausschusses setzet als bald den Termin
fьr die mьndliche Prьfung fest und gibt ihn hochschьlцffentlich bekannt.
Die Prьfung ist hochschulцffentlich und soll frьhestens zwei Wochen,
spдtestens drei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden.
Die mьndliche Prьfung (Disputation) ist als Einzelprьfung mit einer
Regelzeit von zwei Stunden durchzufьhren.
Die fachwissentschaftlichen Aussagen in den Gutachten ьber die Dissertation
sollen in die Disputation einbezogen werden.
Nach beendeter Disputation entscheidet die Prьfungskommission, ob und
gegebenfalls mit welchem Ergebnis die mьndliche Prьfung bestanden ist.


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