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Schallabstrahlung von Maschinen durch technologische Prozesse den
zugelassenen Grenzwert übersteigt.
Auch der Verkehrslärm in den Großstädten ist durch die per-
manent wachsende Verkehrsdichte gestiegen und belästigt die An-
wohner in erheblichem Maße.
Nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen lassen
sich mögliche Gesundheitsgefährdungen oder -Störungen in folgende
drei Stufen einordnen:
– In der Lärmstufe I (30 bis 60 Dezibel) kommt es vorwiegend
zu Veränderungen im psychischen Bereich (Konzentrationsschwäche,
Leistungsabfall). Schon hier wird deutlich, dass Lärm nicht nur die
Gesundheit schädigt (Lärmschäden am Innenohr sind nicht wieder
rückgängig zu machen!), sondern auch die Arbeitsproduktivität un-
günstig beeinflussen kann. Aber auch der zur Regeneration notwendi-
ge Schlaf wird qualitativ und quantitativ beeinflußt.
– Die Lärmstufe II (65 bis 90 Dezibel) führt zu Veränderungen
im vegetativen Bereich. Es treten Durchblutungsstörungen – insbe-
sondere des Gehirns –, aber auch zeitweilige Blutdruck-
erhöhungen sowie verminderte Magensaftsekretion auf.
– In der Lärmstufe III (über 90 Dezibel) können zusätzliche
Schall-empf in du rigsst Orangen eintreten, z. B. dauerndes Ohrensau-
sen. Bei längerer Einwirkung kommt es zum Absterben der Gehörsin-
neszellen, das heißt zur bleibenden Schwerhörigkeit.
In der nachstehenden Tabelle sind einige der häufigsten Lärm-
quellen mit ihrer Intensität aufgeführt (Angaben in Dezibel):
– Düsenflugzeuge 140,
– Drucklufthammer in 2 Meter Entfernung 120,
– Viermotoriges Verkehrsflugzeug in 50 bis 1000 Meter Höhe
90 bis 100,
– Straße einer Großstadt mit starkem Verkehr 80,
– Schreibmaschine, Fernsprechklingel in l Meter Abstand 70,
– Rindfunkmusik (Zimmer lau t stärke),
– Übliche Uiiterhaltungssprache 50,
– Schlagen einer Standuhr 40 bis 50,
– Leises Blätterrau sehen, Ticken einer Uhr, Flüstcrsprache 20.
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Weltweit werden große Anstrengungen unternommen, nm den
Lärm als Umweltproblem zu beseitigen. In der DDR sind Staats- und
Wirtschaftsorgane, Betriebe und Institutionen verpflichtet, in Zusam-
menarbeit mit der .Bevölkerung Maßnahmen zu treffen, den Lärmpe-
gel in vertretbaren Grenzen zu halten.
Beispielsweise haben die örtlichen Organe das Recht, Teilge-
biete des Territoriums mit erhöhtem Ruheanspruch, wie Kur- und Er-
holungsgebiete oder Krankenhäuser, zu Lärmschutzgebieten zu erklä-
ren. Eine besondere Verantwortung bei der Lärmbekämpfung obliegt
der Stadt- und Siedlungsplanung. Durch eine optimale räumliche An-
ordnung der Standorte für die Wohn-, Gesundheits-, Sozial- und Kul-
turbauteil sind lärmmiiidernde Lösungen der gebauten Umwelt zu
schaffen. So wurde festgelegt, dass die Lärmbelastung in Wohngebie-
ten durch baukonstruktive und städtebauliche Maßnahmen schrittwei-
se zu reduzieren ist. Regelmäßig werden Messungen durchgeführt. Sie
registrieren Lärmbelastungen in Wohnungen durch Verkehrs- und
Nachbarschafts-lärm, wodurch Einfluß auf die Einhaltung der gesetz-
lich festgelegten Grenzwerte genommen werden kann.
Sowohl von den Einrichtungen des Gesundheitswesens als auch
von den Leitungen der Betriebe wird der Verminderung des Lärms am
Arbeitsplatz besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die getroffenen
Maßnahmen sind vielfältig. Dazu gehören:
– die Aufnahme von Vorhaben des Lärmschutzes in den Plan
Arbeits und Lebensbedingungen,
– Sondenirbeitsschutzbelehrungen,
– Stellungnahmen von Betriebsärzten und Arbeitsschutzinspektoren
im Weltfunk und in der Betriebszeitung.
Viele der genannten Maßnahmen und Initiativen finden ihren
iederschlag in sogenannten Lärmkarten für Produktionsbereiche, In-
dustrie-und Verkehrsballungsgebiete, für große Städte und Wohnsied-
lungen. Diese "Lärmkarten" bilden eine der Grundlagen für zusätzli-
che Investitionen für
– den Einsatz von schaldämmendem Material in Arbeitsräumen
und im Wohnungsbau,
– den Bau von Umgehungsstraßen,
– den Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge,
Schallabstrahlung von Maschinen durch technologische Prozesse den Weltweit werden große Anstrengungen unternommen, nm den zugelassenen Grenzwert übersteigt. Lärm als Umweltproblem zu beseitigen. In der DDR sind Staats- und Auch der Verkehrslärm in den Großstädten ist durch die per- Wirtschaftsorgane, Betriebe und Institutionen verpflichtet, in Zusam- manent wachsende Verkehrsdichte gestiegen und belästigt die An- menarbeit mit der .Bevölkerung Maßnahmen zu treffen, den Lärmpe- wohner in erheblichem Maße. gel in vertretbaren Grenzen zu halten. Nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen lassen Beispielsweise haben die örtlichen Organe das Recht, Teilge- sich mögliche Gesundheitsgefährdungen oder -Störungen in folgende biete des Territoriums mit erhöhtem Ruheanspruch, wie Kur- und Er- drei Stufen einordnen: holungsgebiete oder Krankenhäuser, zu Lärmschutzgebieten zu erklä- – In der Lärmstufe I (30 bis 60 Dezibel) kommt es vorwiegend ren. Eine besondere Verantwortung bei der Lärmbekämpfung obliegt zu Veränderungen im psychischen Bereich (Konzentrationsschwäche, der Stadt- und Siedlungsplanung. Durch eine optimale räumliche An- Leistungsabfall). Schon hier wird deutlich, dass Lärm nicht nur die ordnung der Standorte für die Wohn-, Gesundheits-, Sozial- und Kul- Gesundheit schädigt (Lärmschäden am Innenohr sind nicht wieder turbauteil sind lärmmiiidernde Lösungen der gebauten Umwelt zu rückgängig zu machen!), sondern auch die Arbeitsproduktivität un- schaffen. So wurde festgelegt, dass die Lärmbelastung in Wohngebie- günstig beeinflussen kann. Aber auch der zur Regeneration notwendi- ten durch baukonstruktive und städtebauliche Maßnahmen schrittwei- ge Schlaf wird qualitativ und quantitativ beeinflußt. se zu reduzieren ist. Regelmäßig werden Messungen durchgeführt. Sie – Die Lärmstufe II (65 bis 90 Dezibel) führt zu Veränderungen registrieren Lärmbelastungen in Wohnungen durch Verkehrs- und im vegetativen Bereich. Es treten Durchblutungsstörungen – insbe- Nachbarschafts-lärm, wodurch Einfluß auf die Einhaltung der gesetz- sondere des Gehirns –, aber auch zeitweilige Blutdruck- lich festgelegten Grenzwerte genommen werden kann. erhöhungen sowie verminderte Magensaftsekretion auf. Sowohl von den Einrichtungen des Gesundheitswesens als auch – In der Lärmstufe III (über 90 Dezibel) können zusätzliche von den Leitungen der Betriebe wird der Verminderung des Lärms am Schall-empf in du rigsst Orangen eintreten, z. B. dauerndes Ohrensau- Arbeitsplatz besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die getroffenen sen. Bei längerer Einwirkung kommt es zum Absterben der Gehörsin- Maßnahmen sind vielfältig. Dazu gehören: neszellen, das heißt zur bleibenden Schwerhörigkeit. – die Aufnahme von Vorhaben des Lärmschutzes in den Plan In der nachstehenden Tabelle sind einige der häufigsten Lärm- Arbeits und Lebensbedingungen, quellen mit ihrer Intensität aufgeführt (Angaben in Dezibel): – Sondenirbeitsschutzbelehrungen, – Düsenflugzeuge 140, – Stellungnahmen von Betriebsärzten und Arbeitsschutzinspektoren – Drucklufthammer in 2 Meter Entfernung 120, im Weltfunk und in der Betriebszeitung. – Viermotoriges Verkehrsflugzeug in 50 bis 1000 Meter Höhe Viele der genannten Maßnahmen und Initiativen finden ihren 90 bis 100, iederschlag in sogenannten Lärmkarten für Produktionsbereiche, In- – Straße einer Großstadt mit starkem Verkehr 80, dustrie-und Verkehrsballungsgebiete, für große Städte und Wohnsied- – Schreibmaschine, Fernsprechklingel in l Meter Abstand 70, lungen. Diese "Lärmkarten" bilden eine der Grundlagen für zusätzli- – Rindfunkmusik (Zimmer lau t stärke), che Investitionen für – Übliche Uiiterhaltungssprache 50, – den Einsatz von schaldämmendem Material in Arbeitsräumen – Schlagen einer Standuhr 40 bis 50, und im Wohnungsbau, – Leises Blätterrau sehen, Ticken einer Uhr, Flüstcrsprache 20. – den Bau von Umgehungsstraßen, – den Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge, 63 64
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