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eine nachhaltige Entwicklung zu lösen – die Entkopplung des Wirt-
schaftswachstums vom Energieverbrauch.
Eine der umstrittensten Maßnahmen der Bundesregierung zum
Klimaschutz ist die Ökologische Steuerreform, die darauf abzielt, den
Energieverbrauch etappenweise zu verteuern und damit einen Anreiz
zu einem sparsameren Umgang mit Energie zu schaffen. Ihre vierte –
und damit vorletzte – Stufe trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Wie be-
reits in den vorangegangenen Stufen wurde dabei die Mineralölsteuer
auf Benzin- und Dieselkraftstoffe um rund drei Cent pro Liter ange-
hoben. Die Stromsteuer wurde um 0,26 Cent je Kilowattstunde
erhöht. Durch die vierte Stufe der Ökologischen Steuerreform wird
das Steueraufkommen aus der Mineralölsteuer im Jahre 2002 im Ver-
gleich zum Vorjahr um fast zwei Milliarden Euro zunehmen, so die
Berechnungen des Umweltbundesamtes. Die monatliche Benzinrech-
nung des deutschen Durchschnitts-Autofahrers wird sich dadurch um
etwa 2,50 Euro erhöhen. Trotz teils lauter Klagen in der Öffentlichkeit
über die Last der Ökosteuer: Die deutschen Benzinpreise liegen im
europäischen Mittelfeld.
Allein 2001 ist nach Angaben von Bundesumweltminister Jür-
gen Trittin der Mineralöl-verbrauch in Deutschland um mehr als fünf
Prozent gesunken. Durch die Ökosteuer werden nach Schätzungen des
Bundesumweltamtes im Jahre 2002 mehr als sieben Millionen Tonnen
des klimaschädigenden Kohlendioxids weniger ausgestoßen. Bis zum
Jahre 2006 rechnet das Amt mit einer jährlichen Minderung der Koh-
lendioxid-Emissionen um knapp neun Millionen Tonnen. Das Fazit
des Bundesumweltamtes nach der Analyse der bisherigen Erfahrun-
gen: "Die Ökologische Steuerreform trägt zu Umweltverbesserungen
bei und schafft zusätzliche Arbeitsplätze." Das Rheinisch-
Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung rechnet bis 2005 mit
etwa 75.000 Arbeitsplätzen, die als Folge der Ökosteuer neu entste-
hen.
Ende 2001 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz
zur Ratifizierung des "Kyoto-Protokolls" von 1997 beschlossen, in
dem sich die Industriestaaten verpflichtet hatten, ihre Treibhausgas-
Emissionen drastisch zu reduzieren. Das Protokoll, in dem zum ersten
Mal eine international verbindliche Obergrenze für die Emission von
70
Treibhausgasen festgelegt worden war, soll zum Weltgipfel für Nach-
haltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg in Kraft tre-
ten. Die sich aus dem Kyoto-Protokoll ergebende Verpflichtung für
Deutschland, den im Lande verursachten Ausstoß von Treibhausgasen
bis zum Jahre 2012 um 21 Prozent zu reduzieren (gegenüber 1990),
wurde von Deutschland mit einer 18 prozentigen Reduktion bereits im
Jahre 2001 zu 85 Prozent erfüllt.
Ausstieg aus der Atomenergie
Derzeit sind in Deutschland 19 Kraftwerksblöcke an 14 Stand-
orten in Betrieb. Die Mehrzahl der EU-Staaten plant ebenfalls einen
Ausstieg aus der Atomenergie oder setzt ihn bereits um. Zwar werden
bei der Energiegewinnung aus Atomkraft keine klimaschädigenden
Gase freigesetzt, die nach wie vor ungelöste Frage der Entsorgung
abgebrannter Kernbrennstäbe stellt jedoch eine kaum verantwortbare
Hinterlassenschaft dar. Neben der Entsorgungsfrage sind es vor allem
die möglichen Folgen von nicht auszuschließenden Kernschmelzun-
fällen und Aspekte des Strahlenschutzes, die die Bundesregierung –
gegen massive Widerstände, vor allem aus der Energiewirtschaft –
bewegten, den Atomausstieg durchzusetzen. Am 1. Februar 2002
nahm das Ausstiegsgesetz im Bundesrat seine letzte Hürde im Ge-
setzgebungsverfahren.
Die Novelle – sie trat an die Stelle des Atomförderungsgesetzes
von 1959 – sichert die im Sommer 2001 unterzeichnete Vereinbarung
zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungs unter-
nehmen zum Ausstieg aus der Atomenergie rechtlich ab. Für jedes
einzelne Kernkraftwerk wurde dabei auf der Grundlage einer verein-
barten Regellaufzeit und nach Abzug der bisherigen Laufzeit eine
Strommenge festgelegt, die künftig noch produziert werden darf. Da-
nach muss das Werk abgeschaltet werden. Bis etwa zum Jahr 2021
werden sämtliche Atomkraftwerke in Deutschland stillgelegt sein. Im
Gegenzug gewährleistet die Bundesregierung den Kraftwerken für die
Restlaufzeit ungestörten Betrieb.
eine nachhaltige Entwicklung zu lösen – die Entkopplung des Wirt- Treibhausgasen festgelegt worden war, soll zum Weltgipfel für Nach- schaftswachstums vom Energieverbrauch. haltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg in Kraft tre- Eine der umstrittensten Maßnahmen der Bundesregierung zum ten. Die sich aus dem Kyoto-Protokoll ergebende Verpflichtung für Klimaschutz ist die Ökologische Steuerreform, die darauf abzielt, den Deutschland, den im Lande verursachten Ausstoß von Treibhausgasen Energieverbrauch etappenweise zu verteuern und damit einen Anreiz bis zum Jahre 2012 um 21 Prozent zu reduzieren (gegenüber 1990), zu einem sparsameren Umgang mit Energie zu schaffen. Ihre vierte – wurde von Deutschland mit einer 18 prozentigen Reduktion bereits im und damit vorletzte – Stufe trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Wie be- Jahre 2001 zu 85 Prozent erfüllt. reits in den vorangegangenen Stufen wurde dabei die Mineralölsteuer auf Benzin- und Dieselkraftstoffe um rund drei Cent pro Liter ange- Ausstieg aus der Atomenergie hoben. Die Stromsteuer wurde um 0,26 Cent je Kilowattstunde Derzeit sind in Deutschland 19 Kraftwerksblöcke an 14 Stand- erhöht. Durch die vierte Stufe der Ökologischen Steuerreform wird orten in Betrieb. Die Mehrzahl der EU-Staaten plant ebenfalls einen das Steueraufkommen aus der Mineralölsteuer im Jahre 2002 im Ver- Ausstieg aus der Atomenergie oder setzt ihn bereits um. Zwar werden gleich zum Vorjahr um fast zwei Milliarden Euro zunehmen, so die bei der Energiegewinnung aus Atomkraft keine klimaschädigenden Berechnungen des Umweltbundesamtes. Die monatliche Benzinrech- Gase freigesetzt, die nach wie vor ungelöste Frage der Entsorgung nung des deutschen Durchschnitts-Autofahrers wird sich dadurch um abgebrannter Kernbrennstäbe stellt jedoch eine kaum verantwortbare etwa 2,50 Euro erhöhen. Trotz teils lauter Klagen in der Öffentlichkeit Hinterlassenschaft dar. Neben der Entsorgungsfrage sind es vor allem über die Last der Ökosteuer: Die deutschen Benzinpreise liegen im die möglichen Folgen von nicht auszuschließenden Kernschmelzun- europäischen Mittelfeld. fällen und Aspekte des Strahlenschutzes, die die Bundesregierung – Allein 2001 ist nach Angaben von Bundesumweltminister Jür- gegen massive Widerstände, vor allem aus der Energiewirtschaft – gen Trittin der Mineralöl-verbrauch in Deutschland um mehr als fünf bewegten, den Atomausstieg durchzusetzen. Am 1. Februar 2002 Prozent gesunken. Durch die Ökosteuer werden nach Schätzungen des nahm das Ausstiegsgesetz im Bundesrat seine letzte Hürde im Ge- Bundesumweltamtes im Jahre 2002 mehr als sieben Millionen Tonnen setzgebungsverfahren. des klimaschädigenden Kohlendioxids weniger ausgestoßen. Bis zum Die Novelle – sie trat an die Stelle des Atomförderungsgesetzes Jahre 2006 rechnet das Amt mit einer jährlichen Minderung der Koh- von 1959 – sichert die im Sommer 2001 unterzeichnete Vereinbarung lendioxid-Emissionen um knapp neun Millionen Tonnen. Das Fazit zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungs unter- des Bundesumweltamtes nach der Analyse der bisherigen Erfahrun- nehmen zum Ausstieg aus der Atomenergie rechtlich ab. Für jedes gen: "Die Ökologische Steuerreform trägt zu Umweltverbesserungen einzelne Kernkraftwerk wurde dabei auf der Grundlage einer verein- bei und schafft zusätzliche Arbeitsplätze." Das Rheinisch- barten Regellaufzeit und nach Abzug der bisherigen Laufzeit eine Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung rechnet bis 2005 mit Strommenge festgelegt, die künftig noch produziert werden darf. Da- etwa 75.000 Arbeitsplätzen, die als Folge der Ökosteuer neu entste- nach muss das Werk abgeschaltet werden. Bis etwa zum Jahr 2021 hen. werden sämtliche Atomkraftwerke in Deutschland stillgelegt sein. Im Ende 2001 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz Gegenzug gewährleistet die Bundesregierung den Kraftwerken für die zur Ratifizierung des "Kyoto-Protokolls" von 1997 beschlossen, in Restlaufzeit ungestörten Betrieb. dem sich die Industriestaaten verpflichtet hatten, ihre Treibhausgas- Emissionen drastisch zu reduzieren. Das Protokoll, in dem zum ersten Mal eine international verbindliche Obergrenze für die Emission von 69 70
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