Защита окружающей среды. Вершинина Н.А - 35 стр.

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eine nachhaltige Entwicklung zu lösen – die Entkopplung des Wirt-
schaftswachstums vom Energieverbrauch.
Eine der umstrittensten Maßnahmen der Bundesregierung zum
Klimaschutz ist die Ökologische Steuerreform, die darauf abzielt, den
Energieverbrauch etappenweise zu verteuern und damit einen Anreiz
zu einem sparsameren Umgang mit Energie zu schaffen. Ihre vierte –
und damit vorletzte – Stufe trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Wie be-
reits in den vorangegangenen Stufen wurde dabei die Mineralölsteuer
auf Benzin- und Dieselkraftstoffe um rund drei Cent pro Liter ange-
hoben. Die Stromsteuer wurde um 0,26 Cent je Kilowattstunde
erhöht. Durch die vierte Stufe der Ökologischen Steuerreform wird
das Steueraufkommen aus der Mineralölsteuer im Jahre 2002 im Ver-
gleich zum Vorjahr um fast zwei Milliarden Euro zunehmen, so die
Berechnungen des Umweltbundesamtes. Die monatliche Benzinrech-
nung des deutschen Durchschnitts-Autofahrers wird sich dadurch um
etwa 2,50 Euro erhöhen. Trotz teils lauter Klagen in der Öffentlichkeit
über die Last der Ökosteuer: Die deutschen Benzinpreise liegen im
europäischen Mittelfeld.
Allein 2001 ist nach Angaben von Bundesumweltminister Jür-
gen Trittin der Mineralöl-verbrauch in Deutschland um mehr als fünf
Prozent gesunken. Durch die Ökosteuer werden nach Schätzungen des
Bundesumweltamtes im Jahre 2002 mehr als sieben Millionen Tonnen
des klimaschädigenden Kohlendioxids weniger ausgestoßen. Bis zum
Jahre 2006 rechnet das Amt mit einer jährlichen Minderung der Koh-
lendioxid-Emissionen um knapp neun Millionen Tonnen. Das Fazit
des Bundesumweltamtes nach der Analyse der bisherigen Erfahrun-
gen: "Die Ökologische Steuerreform trägt zu Umweltverbesserungen
bei und schafft zusätzliche Arbeitsplätze." Das Rheinisch-
Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung rechnet bis 2005 mit
etwa 75.000 Arbeitsplätzen, die als Folge der Ökosteuer neu entste-
hen.
Ende 2001 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz
zur Ratifizierung des "Kyoto-Protokolls" von 1997 beschlossen, in
dem sich die Industriestaaten verpflichtet hatten, ihre Treibhausgas-
Emissionen drastisch zu reduzieren. Das Protokoll, in dem zum ersten
Mal eine international verbindliche Obergrenze für die Emission von
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Treibhausgasen festgelegt worden war, soll zum Weltgipfel für Nach-
haltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg in Kraft tre-
ten. Die sich aus dem Kyoto-Protokoll ergebende Verpflichtung für
Deutschland, den im Lande verursachten Ausstoß von Treibhausgasen
bis zum Jahre 2012 um 21 Prozent zu reduzieren (gegenüber 1990),
wurde von Deutschland mit einer 18 prozentigen Reduktion bereits im
Jahre 2001 zu 85 Prozent erfüllt.
Ausstieg aus der Atomenergie
Derzeit sind in Deutschland 19 Kraftwerksblöcke an 14 Stand-
orten in Betrieb. Die Mehrzahl der EU-Staaten plant ebenfalls einen
Ausstieg aus der Atomenergie oder setzt ihn bereits um. Zwar werden
bei der Energiegewinnung aus Atomkraft keine klimaschädigenden
Gase freigesetzt, die nach wie vor ungelöste Frage der Entsorgung
abgebrannter Kernbrennstäbe stellt jedoch eine kaum verantwortbare
Hinterlassenschaft dar. Neben der Entsorgungsfrage sind es vor allem
die möglichen Folgen von nicht auszuschließenden Kernschmelzun-
fällen und Aspekte des Strahlenschutzes, die die Bundesregierung –
gegen massive Widerstände, vor allem aus der Energiewirtschaft –
bewegten, den Atomausstieg durchzusetzen. Am 1. Februar 2002
nahm das Ausstiegsgesetz im Bundesrat seine letzte Hürde im Ge-
setzgebungsverfahren.
Die Novelle – sie trat an die Stelle des Atomförderungsgesetzes
von 1959 – sichert die im Sommer 2001 unterzeichnete Vereinbarung
zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungs unter-
nehmen zum Ausstieg aus der Atomenergie rechtlich ab. Für jedes
einzelne Kernkraftwerk wurde dabei auf der Grundlage einer verein-
barten Regellaufzeit und nach Abzug der bisherigen Laufzeit eine
Strommenge festgelegt, die künftig noch produziert werden darf. Da-
nach muss das Werk abgeschaltet werden. Bis etwa zum Jahr 2021
werden sämtliche Atomkraftwerke in Deutschland stillgelegt sein. Im
Gegenzug gewährleistet die Bundesregierung den Kraftwerken für die
Restlaufzeit ungestörten Betrieb.
eine nachhaltige Entwicklung zu lösen – die Entkopplung des Wirt-         Treibhausgasen festgelegt worden war, soll zum Weltgipfel für Nach-
schaftswachstums vom Energieverbrauch.                                    haltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg in Kraft tre-
        Eine der umstrittensten Maßnahmen der Bundesregierung zum         ten. Die sich aus dem Kyoto-Protokoll ergebende Verpflichtung für
Klimaschutz ist die Ökologische Steuerreform, die darauf abzielt, den     Deutschland, den im Lande verursachten Ausstoß von Treibhausgasen
Energieverbrauch etappenweise zu verteuern und damit einen Anreiz         bis zum Jahre 2012 um 21 Prozent zu reduzieren (gegenüber 1990),
zu einem sparsameren Umgang mit Energie zu schaffen. Ihre vierte –        wurde von Deutschland mit einer 18 prozentigen Reduktion bereits im
und damit vorletzte – Stufe trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Wie be-      Jahre 2001 zu 85 Prozent erfüllt.
reits in den vorangegangenen Stufen wurde dabei die Mineralölsteuer
auf Benzin- und Dieselkraftstoffe um rund drei Cent pro Liter ange-              Ausstieg aus der Atomenergie
hoben. Die Stromsteuer wurde um 0,26 Cent je Kilowattstunde                      Derzeit sind in Deutschland 19 Kraftwerksblöcke an 14 Stand-
erhöht. Durch die vierte Stufe der Ökologischen Steuerreform wird         orten in Betrieb. Die Mehrzahl der EU-Staaten plant ebenfalls einen
das Steueraufkommen aus der Mineralölsteuer im Jahre 2002 im Ver-         Ausstieg aus der Atomenergie oder setzt ihn bereits um. Zwar werden
gleich zum Vorjahr um fast zwei Milliarden Euro zunehmen, so die          bei der Energiegewinnung aus Atomkraft keine klimaschädigenden
Berechnungen des Umweltbundesamtes. Die monatliche Benzinrech-            Gase freigesetzt, die nach wie vor ungelöste Frage der Entsorgung
nung des deutschen Durchschnitts-Autofahrers wird sich dadurch um         abgebrannter Kernbrennstäbe stellt jedoch eine kaum verantwortbare
etwa 2,50 Euro erhöhen. Trotz teils lauter Klagen in der Öffentlichkeit   Hinterlassenschaft dar. Neben der Entsorgungsfrage sind es vor allem
über die Last der Ökosteuer: Die deutschen Benzinpreise liegen im         die möglichen Folgen von nicht auszuschließenden Kernschmelzun-
europäischen Mittelfeld.                                                  fällen und Aspekte des Strahlenschutzes, die die Bundesregierung –
        Allein 2001 ist nach Angaben von Bundesumweltminister Jür-        gegen massive Widerstände, vor allem aus der Energiewirtschaft –
gen Trittin der Mineralöl-verbrauch in Deutschland um mehr als fünf       bewegten, den Atomausstieg durchzusetzen. Am 1. Februar 2002
Prozent gesunken. Durch die Ökosteuer werden nach Schätzungen des         nahm das Ausstiegsgesetz im Bundesrat seine letzte Hürde im Ge-
Bundesumweltamtes im Jahre 2002 mehr als sieben Millionen Tonnen          setzgebungsverfahren.
des klimaschädigenden Kohlendioxids weniger ausgestoßen. Bis zum                 Die Novelle – sie trat an die Stelle des Atomförderungsgesetzes
Jahre 2006 rechnet das Amt mit einer jährlichen Minderung der Koh-        von 1959 – sichert die im Sommer 2001 unterzeichnete Vereinbarung
lendioxid-Emissionen um knapp neun Millionen Tonnen. Das Fazit            zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungs unter-
des Bundesumweltamtes nach der Analyse der bisherigen Erfahrun-           nehmen zum Ausstieg aus der Atomenergie rechtlich ab. Für jedes
gen: "Die Ökologische Steuerreform trägt zu Umweltverbesserungen          einzelne Kernkraftwerk wurde dabei auf der Grundlage einer verein-
bei und schafft zusätzliche Arbeitsplätze." Das Rheinisch-                barten Regellaufzeit und nach Abzug der bisherigen Laufzeit eine
Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung rechnet bis 2005 mit       Strommenge festgelegt, die künftig noch produziert werden darf. Da-
etwa 75.000 Arbeitsplätzen, die als Folge der Ökosteuer neu entste-       nach muss das Werk abgeschaltet werden. Bis etwa zum Jahr 2021
hen.                                                                      werden sämtliche Atomkraftwerke in Deutschland stillgelegt sein. Im
        Ende 2001 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz      Gegenzug gewährleistet die Bundesregierung den Kraftwerken für die
zur Ratifizierung des "Kyoto-Protokolls" von 1997 beschlossen, in         Restlaufzeit ungestörten Betrieb.
dem sich die Industriestaaten verpflichtet hatten, ihre Treibhausgas-
Emissionen drastisch zu reduzieren. Das Protokoll, in dem zum ersten
Mal eine international verbindliche Obergrenze für die Emission von

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